KLASSE A2
FÜHRERSCHEINKLASSEN
Klasse A2
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit |
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Mindestalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Befristung: | Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig |
Einschluss: | Klasse A1 und M |
Hinweise: | Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen. |