KLASSE A

FÜHRERSCHEINKLASSEN

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Klasse A

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
  • einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig
Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

Theoretische Prüfung: 
• frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag

Praktische Prüfung:
• frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag

Theorieunterrichte:

Ersterwerb:
• 12x Grundstoffunterricht zu je 90 Min
• 4x Klasse A spezifischer Unterricht zu je 90 Min

Erweiterung:
• 6x Grundstoffunterricht zu je 90 Min.
• 4x Klasse A spezifischer Unterricht zu je 90 Min

Benötigte Papiere:

Ersterwerb:
• Sehtest, Erste Hilfe, Biometrisches Passfoto

Erweiterung:
• Sehtest, Biometrisches Passfoto

Sonderfahrten:

• Überland 5x zu je 45 Min
• Autobahn 4x zu je 45 Min
• Dunkelheit 3x zu je 45 Min

Sonderfahrten bei Vorbesitz A1:

• Überland 3x zu je 45 Min
• Autobahn 2x zu je 45 Min
• Dunkelheit 1x zu 45 Min