Klasse B
FÜHRERSCHEINKLASSEN
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) |
|
|
Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17) |
Voraussetzungen: | – |
Befristung: | Klasse B ist unbefristet gültig |
Einschluss: | Klasse L und M |
Hinweise: | Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen KFZ im Inland, im Falle eines KFZ mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist |