Führerschein mit 17 (BF17)

Auch wenn du beim begleiteten Fahren erst ab 17 Jahren Auto fahren darfst, kannst du die Ausbildung zum Führerschein mit 16 Jahren schon starten.

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Führerschein mit 17 (BF17)

Begleitetes Fahren, vom einstigen Modellversuch zum Dauerrecht!

Der „Führerschein mit 17“ wird auch gerne „Begleitetes Fahren“ genannt. Eingeführt wurde der Führerschein ursprünglich, um die hohe Unfallquote gerade bei Fahranfängern zu senken. 

Orientiert wurde sich dabei an bereits erfolgreichen Konzepten aus den USA und Österreich. In Deutschland kann der Führerschein mittlerweile in allen Bundesländern gemacht werden, auch in Baden-Württemberg, die sich bis zum 1. Januar 2008 mit der Einführung gewartet hatten.

Führerschein mit 17

Das „Begleitete Fahren mit 17“ Die Anzahl von ca. 22000 jungen Menschen im Alter zwischen 18 bis 25 Jahren, die in tödliche Verkehrsunfälle und Unfälle mit Schwerverletzen verwickelt sind, ist immer noch extrem hoch und liegt prozentual deutlich über allen anderen Altersgruppen. Ein wesentlicher Grund hierfür ist die fehlende Fahrpraxis der Fahranfänger. Nur durch Fahrpraxis wird man mit den unterschiedlichsten Gefahrensituationen konfrontiert und lernt, sie zu bewältigen.

Nachdem Niedersachsen im Jahre 2004 als erstes Bundesland den Modellversuch einführte, wurden am 14.11.2005 in der Landesvertretung Niedersachsens in Berlin vor nationalen und internationalen Experten die ersten Ergebnisse des Modellversuchs vorgestellt. Dabei wurde mit 40% weniger selbstverschuldeten Unfällen und 60% weniger Bußgeldern ein Resultat erzielt, dass die Erwartung bei weitem übertraf.

Inzwischen haben sich diese positiven Effekte bestätigt.

Weitere Hinweise:
    • Grundsätzlich wird die Teilnahme an einem Einweisungsseminar für den Bewerber und den Begleiter empfohlen.

 

    • Die Begleiterin oder der Begleiter muss nicht erziehungsberechtigte Person sein. Es ist aber sehr zu begrüßen, wenn Eltern die Aufgabe des Begleitens übernehmen.

 

    • Es können die Klassen B und BE erworben werden. Die Klassen AM und L sind in der Klasse B enthalten und können ohne Begleitung gefahren werden.

 

  • Als zusätzliche Kosten zum „normalen“ Kartenführerschein fallen bei der Antragstellung zurzeit an:
    7,70 € für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung bis zu 10,00 € für die Überprüfung einer Begleitperson
Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisprüfung: Das „Begleitete Fahren“ hat keinen grundsätzlichen Einfluss auf die Fahrerlaubnisprüfung.

Alle gesetzlich vorgeschriebenen Fristen gelten entsprechend. Die theoretische Prüfung kann drei Monate, die praktische Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters von 17 Jahren abgelegt werden. Dann wird allerdings keine vorläufige Fahrberechtigung ausgehändigt, sondern erst mit Vollendung des 17. Lebensjahres.

Die Begleitperson soll: Kommunikationspartner für den Fahrer während der Fahrt und danach sein
Raum lassen für selbstständige Fahrentscheidungen des Fahrers
Sich beschränken auf gelegentliche Hinweise, kein direktes Eingreifen in die Fahrentscheidungen und Fahrmanöver
Antworten auf Fragen des Fahrers geben
Den Fahrer bezüglich sinnvoller Strecken beraten
Mäßigenden Einfluss auf den Fahrer in Belastungs- und Konfliktsituationen ausüben.
Das Fahren ohne die eingetragene Begleitperson hat den Widerruf der Fahrerlaubnis zur Folge. Weitere Informationen (Formulare; Einwilligungserklärungen; etc.) und weiterführende Links finden Sie auf folgender Webseite oder auch auf den Webseiten der zuständigen Führerscheinstelle: http://www.bf17.de

Viele angehende Autofahrer können gar nicht schnell genug hinter das Lenkrad kommen und sehen der ersten eigenen Fahrt bereits freudig entgegen. Hierzulande darf man ein Kraftfahrzeug im Regelfall erst ab 18 Jahren führen – wer einige Regeln beachtet, kann allerdings auch den Führerschein mit 17 (auch BF17-Führerschein genannt) erwerben. Dazu ist lediglich mindestens eine Begleitperson nötig.

Begleitpersonen für den Führerschein ab 17 Um sich als Begleitperson für den Führerschein mit 17 eintragen lassen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister)
  • mindestens 5 Jahre durchgängig im Besitz des Führerscheins der Klasse B
Führerschein mit 16 starten Auch wenn du beim begleiteten Fahren erst ab 17 Jahren Auto fahren darfst, kannst du die Ausbildung zum Führerschein mit 16 Jahren schon starten. Genau genommen musst du 16,5 Jahre alt sein, damit du dich in der Fahrschule anmelden kannst.

Wenn du schon mit 16 Jahren den Führerschein anfangen kannst, hast du gute Chancen pünktlich zu deinem 17. Geburtstag die Fahrerlaubnis in den Händen zu halten. Dadurch hast du besonders viel Zeit, im begleiteten Fahren zu üben, was sich meist positiv auf die Verkehrssicherheit auswirkt.