Fahreignungsseminar (FES)
Fahreignungsseminar zum Punkteabbau
Fahreignungsseminar (FES)
Punktabbau durch Fahreignungsseminar – Sichern Sie Ihren Führerschein!
Wer einem Führerscheinentzug aufgrund zu vieler Punkte in Flensburg vorbeugen will, sollte rechtzeitig Punkte abbauen – vor allem wenn der Führerschein beruflich oder privat dringend benötigt wird.
Der Punktabbau ist freiwillig und seit 01.05.2014 durch Teilnahme an einem sogenannten Fahreignungsseminar möglich. Alle fünf Jahre können Fahrerinnen und Fahrer an einem solchen Fahreignungsseminar teilnehmen und damit ihr Punktekonto reduzieren.
Im Folgenden sehen Sie bis wann die Behörden einen Punktabbau akzeptieren und welche Maßnahmen auf Sie zukommen:
Punktestand |
Maßnahme Behörde |
Punktabbau durch Fahreignungsseminar |
1-3 Punkte |
keine Maßnahme, keine Benachrichtigung |
1 Punkt |
4-5 Punkte |
Ermahnung, schriftlicher Hinweis auf Fahreignungsseminar |
1 Punkt |
6-7 Punkte |
Verwarnung, schriftlicher Hinweis auf Fahreignungsseminar |
Punktabbau nicht mehr möglich |
8 Punkte |
Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU |
Punktabbau nicht mehr möglich |
Punktabbau im Fahreignungsseminar: So funktioniert’s |
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen und zwar aus einer psychologischen und einer pädagogischen Teilmaßnahme.
Den psychologischen Teil können Sie bei Nord-Kurs absolvieren – den pädagogischen bei einer Fahrschule Ihrer Wahl. Gerne vermitteln wir Ihnen aber auch eine Fahrschule in Ihrer Nähe! Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig für beide Teile des Fahreignungsseminars anmelden. |
Psychologische Teilmaßnahme – Verkehrspsychologische Maßnahme bei Nord-Kurs |
Die verkehrspsychologische Maßnahme absolvieren Sie bei Nord-Kurs.
In Abständen von drei Wochen besuchen Sie zwei Einzelsitzungen à 75 Minuten bei einer oder einem unserer erfahrenen Verkehrspsychologinnen oder Verkehrspsychologen in Ihrer Nähe. Ziel hierbei ist es, die Ursachen Ihrer Verkehrsverstöße bzw. Punkte in Flensburg herauszufinden und Maßnahmen zu entwickeln, um weitere Punkte zu vermeiden. |
Pädagogische Teilmaßnahme – Verkehrspädagogische Maßnahme bei einer Fahrschule in Ihrer Nähe |
Zum Punktabbau nehmen Sie im Rahmen der verkehrspädagogischen Maßnahme an zwei Einzel- oder Gruppensitzungen von jeweils 90 Minuten bei einem qualifizierten Fahrlehrer bzw. Fahrlehrerin teil. Diese Maßnahme dient der Selbstreflexion des eigenen Verkehrsverhaltens.
Nur nach Abschluss beider Maßnahmen erhalten Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Straßenverkehrsamt. |
Wichtig: Reichen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung rechtzeitig ein |
Die Teilnahmebescheinigung für den Punktabbau muss innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung beider Teilmaßnahmen des Fahreignungsseminars bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Halten Sie diese Frist nicht ein, bewirkt Ihre Teilnahme am Fahreignungsseminar keinen Punktabbau. |
Starten Sie Ihren persönlichen Punktabbau |
Um einen Termin für die verkehrspsychologische Maßnahme zu vereinbaren oder zur Beantwortung Ihrer weiteren Fragen zum Thema Punktabbau, kontaktieren Sie uns gerne.
Wir freuen uns darauf, Sie unterstützen zu dürfen! |